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ZPO § 103 Kostenfestsetzungsgrundlage; Kostenfestsetzungsantrag

ZPO § 103 Kostenfestsetzungsgrundlage; Kostenfestsetzungsantrag

[ Auszug: (1) Der Anspruch auf Erstattung der Prozeßkosten kann nur auf Grund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. ... ]